Informationen zu Transportschäden finden Sie in unseren AGB´s für Privatkunden.
11. Gewährleistung
11.2 Sollten gelieferte Waren offensichtliche Transportschäden aufweisen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber Conrad zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gilt für ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.