Was ist ein Batteriepfand?

Pfandpflicht gemäß § 10 BattG

Conrad Electronic ist verpflichtet, vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Hierfür stellt Conrad Electronic Ihnen einen Pfandgutschein aus - der Kaufpreis versteht sich daher zuzüglich Pfand.